Marina Zernsee: Grüne Werder (Havel) fordern sachliche Aufklärung und respektvollen Umgang mit rechtsstaatlichen Verfahren

Bagger mitten im Seerosenfeld Zernsee, Foto Joachim Hilburg

Werder (Havel), 7. Mai 2025 – Zu der auf der Homepage des Wirtschaftsverbands Wassersport e.V. veröffentlichten Stellungnahme zur Situation rund um die Marina Zernsee nehmen Bündnis 90/Die Grünen Werder (Havel) wie folgt Stellung:

In dem Beitrag wird unter der Überschrift „Marina Zernsee vor dem Aus – trotz Genehmigung, Nachhaltigkeit und regionalem Rückhalt“ der Eindruck erweckt, ein „Eilbeschluss durch den NABU Brandenburg“ habe den Betrieb der Marina gestoppt. Wörtlich heißt es: „Trotz dieser umfassenden Planung und Umsetzung wurde kurz nach Fertigstellung per Eilbeschluss durch den NABU Brandenburg die Nutzung der neuen Anlage untersagt.“ Diese Formulierung ist sachlich falsch. Richtig ist: Der NABU stellte einen Eilantrag – die Entscheidung über eine Nutzungsuntersagung traf das Verwaltungsgericht Potsdam. Eine vom Betreiber eingelegte Beschwerde wurde zudem durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Es handelt sich also um eine gerichtliche Entscheidung auf Grundlage geltenden Rechts – nicht um eine einseitige Maßnahme eines Umweltverbands.

Keine Beteiligung vorgesehen – keine Information erfolgt

Im gleichen Beitrag wird kritisiert, der Einwand sei „weder Teil des umfangreichen Genehmigungsverfahrens noch […] im Dialog mit uns als Betreiber geäußert“ worden. Hier ist zu betonen: Im betreffenden Genehmigungsverfahren war eine Beteiligung von Umweltverbänden und Öffentlichkeit nicht vorgesehen. Auch seitens der Stadt Werder erfolgte keine öffentliche Information oder Auslegung. Dies bewerten wir kritisch – insbesondere, weil die Erweiterung der Steganlage in ein bekanntes, ökologisch sensibles Seerosenfeld erfolgte. Eine frühzeitige Beteiligung aller betroffenen Akteure wäre nicht nur fachlich geboten, sondern auch geeignet gewesen, Konflikte wie den aktuellen zu vermeiden.

Gericht bestätigte ökologische Bedenken

Die Veröffentlichung beschreibt das Projekt als „Modellprojekt für nachhaltige Tourismusinfrastruktur“, das „im Einklang mit naturschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt“ worden sei. Diese Einschätzung wurde jedoch durch das Gericht nicht bestätigt. Vielmehr wurden die naturschutzfachlichen Bedenken bezüglich der Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotops als hinreichend begründet bewertet. Die Entscheidung zeigt: auch bereits erteilte Genehmigungen können fehlerhaft sein – das gehört zu den Schutzmechanismen eines funktionierenden Rechtsstaats.

Dialogangebot blieb unbeantwortet

Positiv zu erwähnen ist die Initiative des Landrats, ein Gespräch zwischen allen Beteiligten zu moderieren. Auf dieser Grundlage erarbeitete der NABU – unterstützt durch das Landesumweltamt und den Botanischen Verein Berlin – einen Kompromissvorschlag für eine angepasste Nutzung in der Saison 2026. Dieser wurde dem Betreiber übermittelt. Eine Reaktion darauf steht nach unserem Kenntnisstand bis heute aus. Dennoch heißt es in der Veröffentlichung: „Wir fordern […] einen transparenten und sachlichen Dialog mit allen Beteiligten.“ Diese Forderung begrüßen wir ausdrücklich – sie erfordert aber auch die Bereitschaft, auf konkrete Gesprächsangebote einzugehen.

Verantwortung übernehmen – Verfahren respektieren

Wenn in der Veröffentlichung behauptet wird, ein einzelner Einspruch habe ein Vorzeigeprojekt gestoppt, verkennt dies den demokratischen und rechtsstaatlichen Rahmen, in dem Umweltrecht zur Anwendung kommt. Entscheidungen werden nicht durch Einzelpersonen, sondern auf Basis von Gesetzen, Gutachten und gerichtlichen Verfahren getroffen. Wer dies infrage stellt, schwächt das Vertrauen in die rechtsstaatliche Ordnung, von der letztlich alle profitieren – auch die Wirtschaft.

Ökologischer Schutz und nachhaltiger Tourismus gehören zusammen

Wir halten fest: Der zunehmende Motorbootverkehr auf kleinen Binnengewässern wie dem Zernsee ist ökologisch nicht unproblematisch. Wellenschlag gefährdet Brutstätten, unter Wasser stehende Pflanzenbestände wie Seerosen werden beschädigt. Solche Auswirkungen müssen offen benannt und fachlich diskutiert werden. Nur so gelingt eine Tourismusentwicklung, die langfristig tragfähig und mit den ökologischen Gegebenheiten vereinbar ist.

Unser Fazit:

  • Gerichtliche Entscheidungen sind zu respektieren – auch bei wirtschaftlichem Gegenwind.
  • Transparente und frühzeitige Beteiligung schützt vor Konflikten.
  • Naturschutz ist kein Hindernis, sondern Voraussetzung für zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung.

Wir stehen für einen sachlichen, lösungsorientierten Dialog, in dem ökologische Verantwortung und wirtschaftliches Interesse nicht gegeneinander ausgespielt,  sondern konstruktiv zusammengeführt werden.

Bündnis 90/Die Grünen Werder (Havel)

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Manfred Lütkepohl (manfred.luetkepohl@posteo.de)