Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes Havelland-Fläming 3.0

Der Bündnis 90/Die Grünen – OV Werder hat seine Stellungnahme zum Regionalplan Havelland-Fläming 3.0 in der Betrachtung für die Stadt Werder eingereicht.

1. Vorranggebiet für Kiesabbau (VB 26)

Votum: Ablehnung

Es liegt im Obstanbau- und Naherholungsgebiet „Glindower Platte“ und würde dieses zerschneiden. Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sowohl in Hinsicht auf den Grundwasserstand für die Obstbauern wichtig, als auch auf die Filterfunktion für die Trinkwassergewinnung am Plessower See.

2. Vorranggebiet für Landwirtschaft (statt VB 26)

Votum: Prüfung

Das Obstanbau- und Naherholungsgebiet „Glindower Platte“ ist Kern der landwirtschaftlichen Prägung in Werder. Hier sollte über entsprechende Festlegungen nachgedacht werden.

3. Windkrafteignungsgebiete

Votum: Erweiterung.

Angesichts der Klimaveränderung muss der Windkraftausbau deutlich Fahrt aufnehmen. Windkraft ist ein kleiner Eingriff angesichts anderer Belastungen: Hitze, Stürme, Trockenheit, aber auch wirtschaftliche Anpassungen bei teuren und klimaschädlichen fossilen Energien. Die Planungen müssen davon ausgehen, eher üppig Strom bereit zu stellen, um Öl und Gas abzulösen und gleichzeitig wirtschaftlich voran zu kommen. Die Energiepolitik des Landes Brandenburg greift das bereits auf, indem Kommunen durch Bebauungspläne die 1.000 Meter Regelung unterschreiten können und indem klargestellt wird, dass Einzelgehöfte und Siedlungen außerorts nicht unter diesen Schutz fallen. Wichtig ist daher, dass der Regionalplan geringere Abstandentscheidungen der Kommunen nicht unmöglich macht, indem die WEG nur nach dem 1.000 Meter Maßstab bemessen sind.

Detail

a. WEG 5 wurde ausgewiesen. Das Genehmigungsverfahren ist bereits weit vorangeschritten. 

b. Die mögliche WEG Fläche ist bereits nach den Karten größer, als die ausgewiesene Fläche WEG 5. Hier ist maximal zu erweitern. 

c. Nähe WEG 5 gibt es Trassen für Strom und Gas, südlich parallel zur Autobahn Ost-West-Richtung, die im Zusammenhang mit Windkraftanlagen für Zuwegung genutzt werden können. 

d. Die bereits vorangeschrittene Projektierung entlang der Autobahn bei Bochow, Göhlsdorf, Plötzin sollte als WEG dargestellt werden. 

e. Repowering der vorhandenen Anlage auf der Glindower Platte, Nähe VB 26, ggf. mit mehr als einer Anlage, sollte möglich gemacht werden, da hier bereits durch Erfahrungen mit der Anlage, Sorgen geringer einzuschätzen sind. Zudem besteht schon nötige Infrastruktur (Einspeisung für Strom, Wechselrichter, Zuwegung etc.).

Die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien müssen nach neuen politischen Vorgaben erhöht und beschleunigt werden. Das Ausbauziel hat sich von 10,5 GW Windkraft bis 2030 auf „mindestens 11,5 GW“ erhöht. Um 11,5 GW an Windenergie Kapazitäten zu installieren, werden mindestens 2% der Landesfläche benötigt. Der Ausbau lässt sich nur durch eine angepasste Regionalplanung umsetzen! Zukünftig sollen statt Windeignungsgebieten (in denen der Bau von Windrädern grundsätzlich möglich ist) Windvorrangflächen ausgewiesen werden, wo Windenergie tatsächlich Vorrang vor entgegenstehenden Planungen hat. Die Akzeptanz der WEA wurde bisher stark durch einseitige subjektive Beurteilungen geprägt. Viele dieser Darstellungen werden jetzt anders gesehen, wie z.B. die Einflüsse von Infraschall oder die Verletzung von Vögeln. Auch bestand seitens der Bürger geringes Interesse an WEA, da die Bürgerschaft bisher keinen direkten Nutzen erkennen konnte. Der rasante Anstieg der Energiepreise durch fossile Energien hat viele Skeptiker positiv gestimmt, die bisher regenerativen Energien kritisch gegenüberstanden. Neue Regelungen machen es zudem möglich, dass regional Bürger von günstigeren Strompreisen profitieren können. Auch Gemeinden, die Gewerbesteuereinnahmen bekommen und mit städtebaulichen Verträgen profitieren, haben jetzt die zusätzliche Möglichkeit, direkt einen Anteil von 0,2 Cent pro eingespeister kWh zu bekommen. Das kann pro WEA schnell mal 20.000,-€ zusätzlich pro Jahr ausmachen. Die häufig vertretene Meinung von Kommunalpolitikern war bisher, dass Brandenburg schon sehr viel Windenergie habe und die Pflicht erfüllt sei. Mit Hinblick auf die veränderten Anforderungen sollte im Regionalplan die maximal mögliche Fläche als Windvorrangfläche ausgewiesen werden, damit den Gemeinden auch die Möglichkeit gegeben wird, entsprechend zu handeln. Im Ergebnis müssen genug Eignungsgebiete ausgewiesen werden, da es sich bei der Windenergie um eine privilegierte Nutzung handelt. Wird dieses Ziel nicht erreicht, muss die Flächenauswahl mit veränderten Kriterien wiederholt werden – ein Prozess, der sich regelmäßig über mehrere Jahre hinzieht.

4. Wassergewinnung, Grundwasserschutz

Votum: Prüfen

Wir sehen Flächen, die für die Gewinnung von Grundwasser durch Niederschlagswasser nötig sind. Retentionsflächen zur Versickerung.

5. Strominfrastruktur

Votum: Prüfen

Wir hören von Kapazitätsengpässen bei der Stromversorgung (bei zunehmender E-Mobilität und Wohnungsheizung mit Wärmetauscher deutlich erhöhter Bedarf an Elektrizität). Inwieweit ist hierzu im R-Plan etwas vor zu sehen.