Stadtverordnetenversammlung am 24. März 2022 6. April 202228. Juli 2023 Stadtverordnetenversammlung am 24. März 2022 – Ergebnisse, Rückblick und eine Zusammenfassung der von Bündnis 90/Die Grünen & Claudia Fehrenberg vertretenen Standpunkte Die Tagesordnung der SVV vom 24. März 2022 ist hier einsehbar. TOP 4 – Protokolle vom 13. Jan 2022 und 17. Jan 2022 Mit den Protokollen zu den Sitzungen am 13. bzw. 17. Jan wurden auch eine Reihe von Stellungnahmen der Stadtverwaltung (SV) versendet. Darin u.a. das sehr wichtige Thema Grundschule Glindow. Sowohl in der Stellungnahmen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt als auch die Antwort auf Peter Kreilingers Frage misachten den Beschluss BSVV/0012/19-1 vom September 2019. Dabei hatte auf Basis eines alle Fraktionen übergreifenden Antrages den Beschluss gegeben, unverzüglich mit den Ausbau der Grundschule zu beginnen. Anders als in den Stellungnahmen der SV beschrieben geht es beim Ausbau der Grundschule Glindow nicht um die prognostizierte Entwicklung der Schüler*innenzahl und eine ggf. daraus abzuleitende Bautätigkeit. Mit dem Beschluss in 2019 gabe die Stadtverordneten Bürgermeisterin Saß den klaren Arbeitsauftrag, die Grundschule Glindow zu ertüchtigen und fit zu machen für die seit Jahren existierende Zweizügigkeit. Da die Schule nur für 1,5 Züge ausgelegt ist, ist der daraus resultierende Raummangel zu beseitigen. Sowohl der Entwurf zum Doppelhaushalt 2022/23 von Bürgermeisterin Saß, als auch die gegen unsere Stimmen beschlossene Haushaltssatzung 2022/23 sieht dabei exakt 0,00 € für die GS Glindow vor. Daraus ergibt sich für uns die Frage: Wer, Fr. Bürgermeisterin Saß hat entgegen dem Beschluss aus 2019 entschieden, nichts zu machen? Fr. Bürgermeisterin Saß war nicht bereit, diese Frage in der SVV zu beantworten. Unserer Meinung nach wird hier einen klar erteilten Arbeitsauftrag seitens der Bürgermeisterin Saß nicht nachgekommen. Wir werden entsprechend prüfen lassen. TOP 4.1. [ehem. TOP 18] – Antrag der FB einer Resolution zum Ukraine Krieg den ursprünglichen Antragstext hatten die FB noch kurzfristig geändert, was allerdings nichts an unserer Kritik ändert, dass unhaltbare und ultimative Forderungen an die Bundesregierung besonders im Zusammenhang mit diesem schrecklichen Krieg unangemessen sind. Dazu hier unser Redebeitrag. Am Ende fand unser Änderungsantrag keine Mehrheit und wurde mehrheitlich abgelehnt. Eine nochmals leicht veränderte Fassung des Textes der FB fand eine Mehrheit. Als unangemessen empfanden wir die Wortbeiträge der Vorsitzenden Fr. Gottschalk, welche der Meinung war, dass eine Debatte um den Antrag der FB im Lichte der aktuellen Ereignisse unangemessen sei. Darauf kann nur erwidert werden, dass auch der entsetzliche Krieg in der Ukraine nicht davon abhalten darf, politische Debatten zu führen. Dazu gehört eben auch, unangemessene Forderungen wie hier an die Bundesregierung als solche zu benennen und dafür zu werben, sich einer solchen Polemik nicht anzuschließen. TOP 11 – Baumblüte diesen Antrag zur Aufforderung an die Bürgermeisterin bzw. an die Veranstaltungsgesellschaft hatten wir gestellt. Ziel dieses Antrages war, ein von der Stadt geführtes und verantwortetes Angebot für dieses Jahr zu erwirken. Die vollständige Rede dazu findet ihr hier. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob quasi zufällig zeitgleich mehrere private Angebote in Höfen und Gärten stattfinden oder ob dies unter der Verantwortung der Stadt eine gemeinsam abgestimmte Veranstaltung ist. Neben den vielen Vorhaben aus dem neuen Baumblüte Konzept (kleinere, dezentrale Angebote – eine bodenständigere Blüte als in den vergangenen Jahren, ein Mehrwegbecher-System, ein Mindestpreis für Obstweine um dessen Qualität zu sichern, etc.), die allesamt von zentraler Stelle aus zu koordinieren sind, ist auch die Frage nach der Sicherung des öffentlichen Raumes zu beantworten. Die Verantwortung einzelner Garten- und Hofbetreiber hört sprichwörtlich an deren Gartenzaun auf. Daher wäre es eine kluge Entscheidung gewesen, hier ein zentrales städtisches Angebot zu haben. Allerdings sprachen sich sowohl die Verwaltung als auch Vertreter der CDU Fraktion klar gegen jedes von der Stadt verantwortetes Angebot aus. Da wir einsehen mussten, dass bei so wenig Willen zur Sache für 2022 wohl kaum noch etwas zu machen ist, schlossen wir unseren Redebeitrag mit der Frage an Fr. Bürgermeisterin, ob sie denn dafür Sorge tragen wird, das ab 2023 ein Baumblütenfest in städtischer Verantwortung organisiert wird. Mit dem Verweis, sie habe keine “Glaskugel” und wisse nicht, ob Corona im kommenden Jahr noch ein Thema ist, verneinte sie. Diesen Ausblick können wir aber geben. Allen relevanten Experten zufolge wird Corona auch im kommenden Jahr und speziell im Winter wieder Thema sein. Allerdings, wie dieser Tage zu erleben, sicherlich unter anderen Maßgaben, damit umzugehen. Wer dies allein aber zum Anlaß nimmt, wieder keinerlei Verantwortung übernehmen zu wollen, sagt damit eine Baumblüte 2023 schon heute ab. Wir werden uns weiter stark machen, damit unsere Tradition Baumblüte nicht stirbt, damit alle Beteiligten das höchstmögliche Maß an Planungssicherheit erhalten und wir alle ein den dann ggf. geltenden Maßgaben angepasstes, gemeinsames Baumblütenfest 2023 begehen können. TOP 12 – gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN & Claudia Fehrenberg, SPD und SMG/Ingo Krüger – Prüfauftrag verbesserte Verkehrssicherheit im Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt gab es seitens der SV diese Stellungnahme. Im wesentlichen verweist sie auf die Nichtzuständigkeit der SV, da es sich um Straßen in der Verantwortung des Landesbetriebes Straßenwesen (LS) liege. Im Ausschuss konnten wir allerdings klar machen, dass es sich um einen Prüfauftrag mit der Zielstellung handele, eben genau in diesem Bewußtsein an dem LS heranzutreten und die Verbesserung für unsere Bürger*innen und Besucher*innen zu erwirken. Die einzelnen Punkte des Antrages sind relativ leicht umsetzbar; die Verbesserungen sind schnell erreicht. Eine Diskussion über Zuständigkeiten ist wenig zielführend, da es am Ende Straßen in unserem Werder sind, die von uns allen hier benutzt werden. Daraus ergibt sich nach unserem Verständnis eben auch eine Verantwortung für die hiesige SV, auch wenn formal die Straße in der Verantwortung des LS liegen mag. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen und eine Präsentation der Ergebnisse zum 15. Juni seitens der SV zugesagt (so ist es auch Bestandteil des Antrages) TOP 13 – gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN & Claudia Fehrenberg, SPD, Die Linke und SMG/Ingo Krüger unser gemeinsamer Antrag zum Beitritt “Bündnis Städte sicherer Häfen” wurde mehrheitlich abgelehnt, auch mit der Stimme von Bürgermeisterin Saß. Hauptsächliches Gegenargument war, dass – anders als bei den Flüchtenden aus der Ukraine – man quasi alle Flüchtenden der Welt nach Deutschland bzw. Werder einlade. Dabei kam nicht nur uns der Eindruck, die Gegenstimmen aus AFD, CDU und FB unterscheiden in der Diskussion die Flüchtenden bewußt. Aber weder unser Asylrecht kennt – und das völlig zu Recht – Unterschiede, was die Herkunft der Flüchtenden angeht oder unterscheidet über die Art und Weise, wie Flüchtende bei uns ankommen. Und auch uns fehlt es an Vorstellungskraft, warum Kriegsflüchtende aus Syrien anders zu behandeln wären, als welche aus der Ukraine oder irgendeinem anderen Teil dieser Welt. Erwartbar setzte die AFD den Tiefpunkt der Diskussion, als sie auf Nöte der hier lebenden Menschen mit Bezug auf die aktuellen Spritpreise verwies. Als ob daran irgendetwas mit dem Leid der Kriege auf der Welt vergleichbar wäre. Am Ende fand sich trauriger Weise keine Mehrheit für das Bekenntnis, einen extra Schritt hin zu mehr Willkommen zu machen. Es vergeht damit eine gute Gelegenheit zu zeigen, das Werder mehr machen möchte als nur die Pflicht; dass wir auch aus unseren politischen Gremien heraus ein Zeichen für Weltoffenheit setzen. Auch in diesem Punkt braucht Werder Veränderung. TOP 17 – Antrag der CDU zur Sicherung des Wasserhaushaltes Plessower See den Antrag findet ihr hier. Skurrilerweise ist allerdings nicht der Inhalt des Antrages diskutiert worden, welcher die Bürgermeisterin zu Verhandlungen mit der UNB und UWB auffordert. Vielmehr ist eher nebulös von der antragstellenden CDU davon gesprochen worden, mal alle Verantwortlichen an einen Tisch zu bringen. Warum die Bürgermeisterin einen bzw. diesen Beschluss brauche, um mit der UNB bzw. UWB zu reden, konnte sie nicht schlüssig darlegen. Insofern ist hier mehrheitlich ein Beschluss gefasst worden, welcher ganz sicher keine Verbesserung der Wassersituation am Plessower See bringt. Gegen den Antrag sprechen 3 wesentliche Aspekte. Erstens: der Plessower See hat inzwischen seltenst den Bedarf, an beiden Enden zu entwässern, dafür gibt es schlichtweg zu wenig Wasser. Der hintere Teil des Sees, in Kemnitz, ist durch den Autobahndamm in seiner ursprünglichen Durchströmung gehindert, was zum stärken Absatz von Sedimenten führt. Zusätzlich ist der hintere Teil durch ehemalige landwirtschaftliche Anlagen viel zu nährstoffhaltig, wodurch die Wasserqualität schlechter ist. Dies ist durch Sichttiefenprüfungen belegt. Kurzum, der hintere Teil braucht jede erdenkliche Durchströmung, um nicht im Sommer bei Niedrigwasser und hohen Temperaturen umzukippen. Im weiteren Verlauf braucht das NSG Krielower See ebenfalls eine konstante Wasserversorgung. Fazit: das vorhandene Wasser sollte unbedingt über Kemnitz abfließen, um See und nachgelagerte Biotope zu erhalten. Zweitens: in den Erwägungen um eine Erneuerung des Auslaufbauwerks in Glindow vernimmt man immer wieder den Gedanken einiger, bei Niedrigwasser im Plessower See, Wasser – quasi rückwärts – aus dem Glindower See in den Plessower laufen zu lassen. Das wäre fatal. Der Glindower See ist Havelwasser; deutlich verunreinigter als unser Trinkwassersee. Uns freiwillig mit schmutzigerem Havelwasser unser Trinkwasser zu verderben, kann nicht wirklich eine Strategie zur Problemlösung sein Drittens: die vom Wasser- und Bodenverband beabsichtigte Sanierung des Auslaufbauwerks in Richtung Glindow wurde von der UNB nicht unterstützt. Es gibt allerdings keine Zweifel daran, dass die Entscheidung der UNB nicht auf sachlichen Fakten basiere wodurch die Frage zu beantworten bleibt, was genau Fr. Bürgermeisterin Saß nun in der Sache erneut verhandeln soll. Um das weitere Vorgehen sinnvoll voran zu bringen, sind die Ergebnisse des Beschlusses BSVV/0413/21 erforderlich. Unter Punkt 1 dieses Antrages werden Entwicklungen der Pegelstände, der Entnahmen, der Wasserqualitäten, der Niederschlagsmengen und der Wasserspeisungen zu untersuchen gefordert und sind von der Bürgermeisterin zusammenzustellen. Auf Basis dieser Ergebnisse lassen sich fundiert weitere Schritte ableiten.