Warum wir gegen die Beschlussvorlage BSVV/0066/19 stimmen

Die Bürgermeisterin bringt zur SVV am 12.12.2019 die Beschlussvorlage BSVV/0066/19 ein. Diese Beschlussvorlage sieht im Ergebnishaushalt 2019 überplanmäßige Mehrausgaben im Budget 06 in Höhe von 180.000,00 € vor.

Hierbei handelt es sich um:

  • Unterhaltung von öffentlichen Grün-, Baumkataster-, Parkanlagen, Spielplätzen
  • Unterhaltung Gemeindestraßen, Straßenbeleuchtung, Straßenkataster
  • Bauhof Haltung von Fahrzeugen

Grundsätzlich sind wir von Bündnis 90/Die Grünen für die Umsetzung von Maßnahmen die notwendig sind, um die Aufgaben der Kommune zu erfüllen.

Wir von Bündnis 90/Die Grünen werden dennoch gegen den Beschluss stimmen, weil es hierzu eine Vielzahl von Fragestellungen gibt, die vorher erst einmal zu beantworten wären.

So soll die Gegenfinanzierung der Mehrausgaben aus den außerplanmäßigen Einnahmen für den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenbaumaßnahmen des Landes Brandenburg in Höhe von 263.519,22 € gedeckt werden. Der Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenbaumaßnahmen stellt eine pauschale Ausgleichsmaßnahme des Landes dar und basiert auf einem Gesetzesbeschluss des Landtags von Brandenburg, welcher die Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vorsieht. Dieses hat zur Folge, dass für den Ausbau kommunaler Straßen die Gemeinden keine Straßenbaubeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes von den Anliegern erheben dürfen.

Somit stellt sich die Frage, ob der Betrag von 263.519,22 € überhaupt vollumfänglich zur Verfügung steht? Genauer gefragt, welche Straßenbaumaßnahmen gab und gibt es 2018/2019 im Gemeindegebiet von Werder (Havel) für die entsprechende Ausgaben dem Betrag gegengerechnet werden müssen?

Weiterhin ist zu prüfen, ob an anderer Stelle Einsparungen im Haushalt vorgenommen werden können. Eine pauschalierte Antwort, also nur ein „nein“ ist hier nicht ausreichend.

Die Ausgaben für die „Haltung von Fahrzeugen“ und die „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ sind von der Kammerei bereits bewilligt. Bei den Ausgaben für die „Unterhaltung von Parkanlagen, Spielplätzen, öffentlichem Grün, Baumkataster“ fehlt eine entsprechende Bemerkung, ob die Ausgaben bereits bewilligt wurden.

Grundsätzlich stellt sich die Frage: Ist es zulässig, dass die Kämmerei Mehrausgaben bereits billigt, die eigentlich erst durch die Stadtverordneten zu beschließen sind? Hier sehen wir eine Missachtung der SVV. Denn was passiert, wenn die SVV den Mehrausgaben nicht zustimmt?