Wichtiger Frist-Hinweis für Soloselbstständige & Kulturschaffende

Spätestens bis zum 30. April muss Grundsicherung beantragt werden, um diese rückwirkend zum 1. April zu erhalten. Die Vermögensprüfung und die Prüfung der Angemessenheit der Wohnung sind momentan ausgesetzt (nicht jedoch die Veranschlagung mit dem/der im gleichen Haushalt lebenden Partner*in).

Uns fällt dieser Hinweis schwer, denn wir wollten es anders. Und: Wir werden uns mit der Entscheidung des Bundes nicht abfinden, sondern weiterhin an Verbesserungen arbeiten!

Zum Hintergrund auch hier: