Aktualisierung der Gestaltungssatzung Werder 1. April 202322. Juli 2023 Derzeit befindet sich der Entwurf der Satzung (Örtliche Bauvorschrift) der Stadt Werder (Havel) über die Gestaltungsvorschriften baulicher und anderer Anlagen sowie Werbeanlagen im Bereich der Insel und der Vorstadt in öffentlicher Auslegung. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, ihre Bedenken und Anregungen bis zum 11.04.2023 zu äußern. Eingesehen werden kann der Entwurf laut Amtsblatt #5 in der Zeit vom 10.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023 (Mo-Fr 8:00 – 12:00, Di 13:00 – 18:00, Do 13:00 – 16:00) in der Stadtverwaltung Werder (Havel), Eisenbahnstraße 13/14 in 14542 Werder (Havel) im Erdgeschoss, Zimmer 16. Wir befürworten eine Gestaltungssatzung. Das mit großem Engagement seit der Wende sanierte Gesamtbild auf der Insel und in der Vorstadt muss gesichert werden. Gleichzeitig muss jeder Bauepoche, also auch unserer, ein gestalterischer Spielraum eingeräumt werden. Wir wünschen uns eine breite Beteiligung und eine Begeisterung für unsere sehenswerte Stadt. Wer gern auf schöne Gebäude in seiner Nachbarschaft schauen möchte, wird sein eigenes Vorhaben nicht schlechter gestalten wollen. Am vorliegenden Satzungsentwurf sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der Satzungsentwurf fasst die Gestaltungsmöglichkeiten tendenziell so, als gäbe es in Werder (Havel) nur einen einzigen erstrebenswerten Gebäude-, Dach- oder Fassadentyp. Tatsächlich gibt es aber viele gut gestaltete und gleichzeitig sehr unterschiedliche Gebäude im Satzungsgebiet. Es kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegen, hinter bereits Erreichtes zurückzufallen. Ebenfalls kritisch sehen wir das de facto Verbot von PV-Anlagen auf Dächern, insofern diese öffentlich einsehbar sind. Ein solches Verbot halten wir keinesfalls über das gesamte Gebiet für gerechtfertigt. Gestalterische Integration solcher Anlagen ist weit stärker möglich, als es die Satzung zulassen will. Bürgerinnen und Bürgern die aktive Teilnahme an der Energiewende zu verhindern, halten wir für aus der Zeit gefallen. Wir möchten Sie, werte Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle dazu aufrufen, von der Möglichkeit der Einsicht Gebrauch zu machen. Anregungen, Hinweise und Bedenken zur Planung können von jedermann schriftlich – auch elektronisch oder durch Fax – oder zur Niederschrift bei der genannten Dienststelle abgegeben werden.