Verpasste Chance an der Friedrichshöhe 27. September 202128. Juli 2023 Werder will die Zukunft der historischen Anlage nicht sichern. Am Ende Abriss? Der Antrag unserer Fraktion Bündnis 90/DIe Grünen & Claudia Fehrenberg zum Erwerb der öffentlich zugänglichen und denkmalgeschützten Friedrichshöhe mit Grundstück von ca. 35.000m2 ist mit 14 Ja zu 16 Nein Stimmen knapp in der Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Donnerstag 23. Sep 2021 gescheitert. Dabei, so Markus Altmann (Fraktionsvorsitzender), gehe es nicht einmal vorrangig um Geld, sondern um mangelnden Planungswillen und um Fantasielosigkeit besonders in den Reihen der CDU. Klar ist, dass nach der Insolvenz der GPG und dem aktuellen Verkaufsverfahren (die MAZ berichtete1) jeder potenzielle Käufer auf eine maximale Bebaubarkeit spekulieren wird, die es heute planungsrechtlich aber noch nicht gibt. Deshalb, so Markus Altmann weiter, sollte die Stadt sich um den Zwischenerwerb ernsthaft bemühen. Danach hätte die Stadt unter alternativen Bebauungsvorschlägen den besten aussuchen, dann Baurecht schaffen und zweckgebunden Flächen wieder verkaufen können. So aber sei die Stadt auf eine möglicherweise seelenlose Verwertungsvorstellung eines Käufers eingeschränkt. Über Wortäußerungen in der SVV aus den Reihen der CDU, mit legalen Mitteln könne die Stadt angeblich nicht zu vernünftigen Preisen erwerben, schüttelt Altmann den Kopf. Das preisdämpfende „Ulmer Modell“, auf welches der Antrag ausdrücklich hinweist, wird seit rund 130 Jahren rechtssicher praktiziert. Bei der Diskussion in der SVV hat Altmann erstaunt, dass der Altbürgermeister Werner Große (CDU) sowohl den beantragten Erwerb der Friedrichshöhe, als auch die restaurierte stadteigene Bismarckhöhe als „Klotz am Bein“ verstehe. Die Stadt, so die Motivation der Grünen Fraktion zum Antrag, lebt prächtig von ihrer sanierten historischen Substanz, und eher nicht von neuzeitlicher Investorenästhetik. Markus Altmann befürchtet an der Friedrichshöhe am Ende den Verlust der Anlage samt öffentlicher Zugänglichkeit. Das Denkmalschutzgesetz nennt nüchterne Bedingungen, unter denen auch abgerissen werden darf. Quelle [1] – MAZ vom 18.08.2021 – “Hoffnung auf Sanierung: Werders Friedrichshöhe steht zum Verkauf”